Bei unsachgemäßem Gebrauch von gefährlichen Stoffen / Gegenständen beim Transport kann es zu schweren Personenschäden kommen. Entsprechend vorsichtig muss man beim Gefahrguttransport vorgehen. Wer diesen transportiert, hat eine große Verantwortung und muss sich mit den entsprechenden Sicherheitsvorschriften bestens auskennen. Das fängt z.B. bei der korrekten Gefahrgutkennzeichnung und beim Be- und Entladen an.
Der Gesetzgeber schreibt hier eine ADR 1.3 Unterweisung für alle Personen vor, die Umgang mit Gefahrgut haben.
Nicht nur die Fahrer, sondern sämtliche Mitarbeiter, die mit Gefahrgut zu tun haben, müssen geschult sein. Gerade für Transportunternehmen ein sehr wichtiges Thema. Die Schulung richtet sich an alle Mitarbeiter, die mit Gefahrgut umgehen oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter gehören. Sie müssen in ihren Aufgaben unterwiesen werden / sein und die relevanten Gefahrgutvorschriften kennen. Zudem müssen sie mit Sicherheitsvorkehrungen, möglichen Gefahren, Risiken und mit Notfallmaßnahmen vertraut sein.
Lernziele
Das ADR/ GGVSEB richtig verstehen können.Innerbetriebliche Umsetzung des Gefahrgutrechtes mit Hilfestellung bei der Umsetzung.
Durchführungsrichtlinie RSEB richtig verstehen.
Richtige Eintragungen im Beförderungspapier.
Übergabe der richtigen Begleitpapiere.
Richtige Ausrüstungsgegenstände für Fahrzeugführer und Fahrzeug.
Richtiges Kontrollieren der Fahrzeugbesatzung, Beförderungseinheit.
Inhalte
- Rechtsgrundlagen- Gefahrgutklassen
- Begriffsbestimmungen (z.B. Unterschied Gefahrgut / Gefahrstoff)
- Unterschiede beim Stückgut- und Schüttgut- bzw. Tanktransport
im Hinblick auf Dokumentation, Markierung und Kennzeichnung,
- Be und Entladung. (Integriert: Flüssiggaslager, Gasflaschenlager,
Dieseltank)
- Beteiligte beim Gefahrguttransport
- Pflichten der Beteiligten
- Vorsichtsmaßnahmen und Verhalten im Notfall.