Mobilitätspaket I: Aktuelle Änderungen auf einen Blick

Aktuelle Änderungen im Bereich Markt- und Berufszugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr ab dem 21. Februar 2022 (Mobilitätspaket I):

Für den Bereich des Berufs- und Marktzugangs zum gewerblichen Straßengüterverkehr treten zum 21. Februar 2022 nachfolgend näher beschriebene Änderungen in Kraft.

Rückkehrpflicht der eingesetzten Fahrzeuge zum Ort der Niederlassung

4-tägige Abkühlphase nach der Durchführung von Kabotagebeförderungen

Lizenzpflicht für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen

Detaillierte Informationen finden Sie hier: BMDV – Mobilitätspaket I: Aktuelle Änderungen auf einen Blick (bmvi.de)