Mobilitätspaket I: Aktuelle Änderungen auf einen Blick
Mobilitätspaket I: Aktuelle Änderungen auf einen Blick
Aktuelle Änderungen im Bereich Markt- und Berufszugang zum gewerblichen Güterkraftverkehr ab dem 21. Februar 2022 (Mobilitätspaket I):
Für den Bereich des Berufs- und Marktzugangs zum gewerblichen Straßengüterverkehr treten zum 21. Februar 2022 nachfolgend näher beschriebene Änderungen in Kraft.
Rückkehrpflicht der eingesetzten Fahrzeuge zum Ort der Niederlassung
4-tägige Abkühlphase nach der Durchführung von Kabotagebeförderungen
Lizenzpflicht für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen
Detaillierte Informationen finden Sie hier: BMDV – Mobilitätspaket I: Aktuelle Änderungen auf einen Blick (bmvi.de)