Luftsicherheit in der Transportkette gem. DVO (EU) Nr. 2015/1998 Was haben Sie mit dem Thema Luftsicherheit zu tun?
Jeder, der an einer Abholung oder der Verbringung zu einem Flugzeug beteiligt ist, hat Sicherheitsrichtlinien zu
beachten.
Erfüllung von gesetzlichen Vorlagen. Abwehr von Geldbußen und Straftaten. Aufrechterhaltung des Sicherheitsstatus. Sicherung von Lücken in der Transportkette. Vermeidung von terroristischen Anschlägen.
Lernziele
Die Vergangenheit, aber auch die Gegenwart hat gezeigt, dass sich niemand vor terroristischen Anschlägen sicher fühlen kann.Eine 100 % ige Sicherheit wird es leider nie geben. Daher muss es die Aufgabe aller sein, sich an die Richtlinien der
DVO (EU) Nr. 2015/1998 zu halten.
Das heißt, nicht nur die Luftfahrtbehörden, die Flughafenbetreiber und die Luftfahrtunternehmen müssen alles Erdenkliche tun, um die VO (EG) Nr. 2320/2002 bzw. die daraus resultierende Änderung des Luftsicherheits-gesetzes vom 23. Februar 2017 möglichst perfekt umzusetzen, auch alle Branchen, die im Vorfeld im Bereich der Luftfracht tätig sind, haben alles daran zusetzen, die Sicherheitskontrollen und/oder ‐Maßnahmen einzusetzen und zu verbessern.
Wichtig ist es, die Transportkette mit einem hohen Maß an Sicherheit zu versehen und damit den Transport mit dem
Flugzeug nach dem oben genannten Gesetz sicherzustellen.
Inhalte
Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen Einschlägige RechtsvorschriftenZiele und Struktur der Luftsicherheit
Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen Kenntnis der Meldeverfahren
Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
Kenntnis der Beförderungsanforderungen, wenn anwendbar
Elemente zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur