Alle Mitarbeiter, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr beteiligt und mit Aufgaben wie z.B. der Klassifizierung, Verpackung, Dokumentationserstellung etc, betraut sind, haben an einer - ihrer Personalkategorie entsprechenden - Schulung teil zu nehmen und die Sachkunde in einer Abschlussprüfung nachzuweisen.
Diese Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% erreicht worden sind.
Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das vom LBA anerkannte Zertifikat, das als Schulungsnachweis für die überwachenden Behörden gilt.
Diese Schulung ist alle 2 Jahre zu wiederholen.
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Lernziele
Aktualisierung des vorhandenen WissensOptimale Prüfungsvorbereitung
Inhalte
Gemäß Tabelle 1.5. A:Allgemeine Philosophie
Klassifizierung
Verzeichnis gefährlicher Güter
Allgemeine Verpackungsanforderung
Verpackungsanweisung
Markierung und Kennzeichnung
Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
Verfahren bei Notfällen