Alle Mitarbeiter, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr beteiligt und mit Aufgaben wie z.B. der Klassifizierung, Verpackung, Dokumentationserstellung etc, betraut sind, haben an einer - ihrer Personalkategorie entsprechenden - Schulung teil zu nehmen und die Sachkunde in einer Abschlußprüfung nachzuweisen.
Diese Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 80% erreicht worden sind.
Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das vom LBA anerkannte Zertifikat, das als Schulungsnachweis für die überwachenden Behörden gilt.
Diese Schulung ist alle 2 Jahre zu wiederholen.
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Lernziele
Sicherer Umgang mit den IATA-GefahrgutvorschriftenOptimale Prüfungsvorbereitung
Inhalte
Gemäß Tabelle 1.5. A:Allgemeine Philosophie
Begrenzungen
Allgemeine Anforderungen an Versender
Klassifizierung
Verzeichnis gefährlicher Güter
Allgemeine Verpackungsanforderung
Verpackungsanweisung
Markierung und Kennzeichnung
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
Erkennen von nicht deklariertem Gefahrgut
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
Verfahren bei Notfällen